{"id":17,"date":"2018-10-01T21:14:27","date_gmt":"2018-10-01T21:14:27","guid":{"rendered":"http:\/\/armbrecht.xn--sv-ltgenrode-glb.de\/?page_id=17"},"modified":"2018-10-01T21:14:27","modified_gmt":"2018-10-01T21:14:27","slug":"rechtliche-grundlagen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sv-armbrecht.de\/?page_id=17","title":{"rendered":"Rechtliche Grundlagen"},"content":{"rendered":"<h2>Wichtige Hinweise f\u00fcr den Gesch\u00e4digten:<\/h2>\n<p>Wer in Deutschland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat ein Recht darauf, dass ihm der Sch\u00e4diger bzw. dessen Versicherung den entstandenen Schaden auf Heller und Pfennig ersetzt. Nicht selten erleidet derjenige aus Unkenntnis weiteren zus\u00e4tzlichen Schaden, der auf die vertrauensbildenden Ma\u00dfnahmen der Versicherer allzu gutgl\u00e4ubig reagiert. Viele Fahrzeughalter wissen nicht, dass die Haftpflichtversicherungen ihre Entsch\u00e4digungen so niedrig wie m\u00f6glich zu halten versuchen (Minimierungsprinzip), ja sogar oft K\u00fcrzungen bei Ersatzleistungen vornehmen, sich als Helfer in der Not ausgeben, sich aktiv in die Schadenbewertung einmischen, eigene oder ihnen bekannte und genehme Sachverst\u00e4ndige einzusetzen versuchen, den Eindruck erwecken, dass sich der Gesch\u00e4digte mit dem zufrieden geben muss, was nach Meinung der Versicherung als ausreichend bezeichnet wird. Es ist also im Umgang mit dem Versicherer \u00e4u\u00dferste Vorsicht angesagt. Auch m\u00fcssen Sie gegen\u00fcber dem Versicherer keine Fragen beantworten, deren Hintergrund f\u00fcr Sie nicht erkennbar ist. Viele Fragen sind \u00fcberfl\u00fcssig und verfolgen nur ein Ziel, den Schaden zu Ihren Lasten zu mindern. Bestehen Sie also immer auf die Einschaltung Ihres eigenen Sachverst\u00e4ndigen.<\/p>\n<h2><a name=\"7286879cd6129b110\"><\/a>Beherzigen Sie die nachfolgenden Tipps:<\/h2>\n<p>Die bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Anspr\u00fcche entstehenden Kosten f\u00fcr einen unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen Ihrer Wahl sind nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung von der ersatzpflichtigen Versicherung zu ersetzen (au\u00dfer im \u201eBagatellfall\u201c); lassen Sie sich nicht mit noch so sch\u00f6nen Worten oder gar Drohungen auf einen von der Versicherung bestellten Sachverst\u00e4ndigen ein. Sie haben auch dann noch das Recht zu Lasten der Versicherung einen unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen hinzuzuziehen, wenn von Seiten der gegnerischen Versicherung schon ein Sachverst\u00e4ndiger t\u00e4tig geworden ist oder der Versicherer auf die Einschaltung eines Sachverst\u00e4ndigen verzichten will. Genauso wichtig ist die Einschaltung eines unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen, wenn es zu einer Schuldteilung kommen kann oder die Schuldfrage noch offen ist. Nur er kann die f\u00fcr Sie wichtigen Beweise objektiv sichern.<\/p>\n<h2><a name=\"7286879cd6129ce11\"><\/a>Sie haben also das Recht!<\/h2>\n<p>Beauftragen Sie einen Sachverst\u00e4ndigen Ihres Vertrauens, dann erstellt er Ihnen zur Beweissicherung ein objektives und umfangreiches Schadengutachten. Er schafft damit die Voraussetzung, dass Sie nach einem Kfz-Schaden ordentlich entsch\u00e4digt werden k\u00f6nnen.<br \/>\nBeauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, er vertritt Ihre rechtlichen Interessen gegen\u00fcber dem Sch\u00e4diger und seinem Haftpflichtversicherer. Er sorgt daf\u00fcr, dass Sie Ihren Schaden voll ersetzt erhalten, nicht nur die Reparatur- und Heilungskosten, sondern gegebenenfalls auch Schmerzensgeld, Unkostenpauschale, Nutzungsausfall und Ihren individuellen Wiederbeschaffungsaufwand etc.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wichtige Hinweise f\u00fcr den Gesch\u00e4digten: Wer in Deutschland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat ein Recht darauf, dass ihm der Sch\u00e4diger bzw. dessen Versicherung den entstandenen Schaden auf Heller und Pfennig ersetzt. Nicht selten erleidet derjenige aus Unkenntnis weiteren zus\u00e4tzlichen Schaden, der auf die vertrauensbildenden Ma\u00dfnahmen der Versicherer allzu gutgl\u00e4ubig reagiert. 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