Wichtige Hinweise für den Geschädigten:
Wer in Deutschland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat ein Recht darauf, dass ihm der Schädiger bzw. dessen Versicherung den entstandenen Schaden auf Heller und Pfennig ersetzt. Nicht selten erleidet derjenige aus Unkenntnis weiteren zusätzlichen Schaden, der auf die vertrauensbildenden Maßnahmen der Versicherer allzu gutgläubig reagiert. Viele Fahrzeughalter wissen nicht, dass die Haftpflichtversicherungen ihre Entschädigungen so niedrig wie möglich zu halten versuchen (Minimierungsprinzip), ja sogar oft Kürzungen bei Ersatzleistungen vornehmen, sich als Helfer in der Not ausgeben, sich aktiv in die Schadenbewertung einmischen, eigene oder ihnen bekannte und genehme Sachverständige einzusetzen versuchen, den Eindruck erwecken, dass sich der Geschädigte mit dem zufrieden geben muss, was nach Meinung der Versicherung als ausreichend bezeichnet wird. Es ist also im Umgang mit dem Versicherer äußerste Vorsicht angesagt. Auch müssen Sie gegenüber dem Versicherer keine Fragen beantworten, deren Hintergrund für Sie nicht erkennbar ist. Viele Fragen sind überflüssig und verfolgen nur ein Ziel, den Schaden zu Ihren Lasten zu mindern. Bestehen Sie also immer auf die Einschaltung Ihres eigenen Sachverständigen.
Beherzigen Sie die nachfolgenden Tipps:
Die bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche entstehenden Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl sind nach ständiger Rechtsprechung von der ersatzpflichtigen Versicherung zu ersetzen (außer im „Bagatellfall“); lassen Sie sich nicht mit noch so schönen Worten oder gar Drohungen auf einen von der Versicherung bestellten Sachverständigen ein. Sie haben auch dann noch das Recht zu Lasten der Versicherung einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, wenn von Seiten der gegnerischen Versicherung schon ein Sachverständiger tätig geworden ist oder der Versicherer auf die Einschaltung eines Sachverständigen verzichten will. Genauso wichtig ist die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen, wenn es zu einer Schuldteilung kommen kann oder die Schuldfrage noch offen ist. Nur er kann die für Sie wichtigen Beweise objektiv sichern.
Sie haben also das Recht!
Beauftragen Sie einen Sachverständigen Ihres Vertrauens, dann erstellt er Ihnen zur Beweissicherung ein objektives und umfangreiches Schadengutachten. Er schafft damit die Voraussetzung, dass Sie nach einem Kfz-Schaden ordentlich entschädigt werden können.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, er vertritt Ihre rechtlichen Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Haftpflichtversicherer. Er sorgt dafür, dass Sie Ihren Schaden voll ersetzt erhalten, nicht nur die Reparatur- und Heilungskosten, sondern gegebenenfalls auch Schmerzensgeld, Unkostenpauschale, Nutzungsausfall und Ihren individuellen Wiederbeschaffungsaufwand etc.