Hier finden Sie hilfreiche Informationen für den Ernstfall.
Ich hatte einen Unfall. Darf ich einen Gutachter beauftragen?
Wenn Sie unverschuldet einen Unfall erleiden oder wenn Ihr Fahrzeug auf sonstige Weise beschädigt wird, sind Sie grundsätzlich berechtigt, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Dritter das Unfallereignis zu vertreten hat – das kann z.B. auch dann der Fall sein, wenn dieser seine Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt hat. Die Kosten des Gutachters sind als Teil des Schadens von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Die gegnerische Versicherung hat angeboten, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ist das sinnvoll?
Sie sollten im Hinterkopf haben, dass Versicherungen in erster Linie Wirtschaftsunternehmen sind und daher gewinnorientiert arbeiten. Die Versicherung wird also grundsätzlich versuchen, ihre Ausgaben so gering wie möglich zu halten. Erwägen Sie also sorgfältig, ob es im Einzelfall nicht von Vorteil wäre, einen vertrauenswürdigen Dritten mit der Feststellung und Begutachtung von Schäden zu beauftragen.
Kann ich in jedem Fall einen eigenen Sachverständigen beauftragen, wenn ich einen fremdverursachten Schaden erlitten habe?
Vorsicht: Bei sogenannten Bagatellschäden, also Schäden unterhalb eines schon vom Laien einzuschätzenden Grenzwertes von 750,00 €, erhalten Sie die Kosten für die Beauftragung eines Gutachters nicht ersetzt. Sie sollten daher vor der Beauftragung den Gutachter unverbindlich um eine Einschätzung bitten, ob ein solcher Bagatellschaden vorliegt.